Stephan Völkel Rechtsanwalt Bad Soden
Stephan Völkel Rechtsanwalt   Bad Soden

 

Gebühren

Die anfallenden Gebühren wollen wir Ihnen so transparent wie möglich machen. Deswegen scheuen Sie sich nicht nach der Kostenhöhe zu fragen.

Selbstverständlich entsteht für eine solche Frage keinerlei Gebühr. Telefonische Auskünfte können wir leider nur selten geben, da wir zunächst einmal wissen müssen, in welcher Form wir Ihnen helfen können. Dazu ist es einfacher, wenn Sie diese Frage mit uns in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Grundsätzlich sind die zu zahlenden Gebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG geregelt. Abrechnungen nach dem RVG sind aber zum Teil nicht sehr transparent. Deswegen rechnen wir in der Regel auf Stundenhonorarbasis ab.

In einigen Fällen kommt auch ein Pauschalhonorar in Betracht.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind wir gerne bereit, kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage abzusenden.

Auch wenn Sie nur über ein geringes Vermögen verfügen, ist eine anwaltliche Hilfeleistung möglich.

 

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht. Sie können dort einen sogenannten Beratungshilfeschein bekommen.

Sobald Ihnen dieser vorliegt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann für einen nichtvermögenden Mandanten Prozeßkostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.

Anträge können über uns gestellt werden.

 

 

   Kontakt

Anschrift

Büro Bad Soden a.Ts.

Rechtsanwalt

Stephan Völkel
Zum Quellenpark 7
65812 Bad Soden am Taunus

 Telefon

+ 49 6196 600810

 Telefax

+ 49 6196 27351

 

 

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Bei ablaufenden Fristen bitte nur telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen. Unsere Fristenkontrolle fängt erst dann an, wenn wir das Mandat ausdrücklich übernommen haben.

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