Im Arbeitsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Stephan Völkel betreut, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir beide Seiten ausreichend kennen und auf Ihre individuellen Belange sorgfältig eingehen können.
Tätigkeiten für Sie als Arbeitnehmer:
- Hilfe bei Kündigungen
- Aushandeln von Abfindungsverträgen / Auflösungsverträgen
und Abwicklungsverträgen unter steueroptimaler Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsklagen
- Sonderzuwendungen ( Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13.
Monatsgehalt etc.)
- Elternzeit
- Mutterschutz
- Abmahnungen
- Wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Eingruppierungsfragen
- Betriebliche Altersvorsorge, Pensionsfonds etc.
- Urlausgeld und Urlaubsabgeltung
- Statusklagen ( Arbeitnehmer / freiberuflicher Mitarbeiter/
Handelsvertreter )
- Sozialversicherungsrecht ( Arbeitslosengeld,
Übergangsrecht, Renten )
- Schwerbehindertenrecht
- Arbeitsvertragsberatung der Prokuristen oder
Geschäftsführer
- Ausbildungsrecht
- Steuerrechtliche Beurteilung der Arbeitsverträge
Vorsicht bei Kündigungen oder anderen Beendigungstatbeständen:
In aller Regel laufen hier Fristen für die Erhebung einer Klage. Deswegen melden Sie sich unbedingt unverzüglich und teilen unseren Mitarbeitern mit, dass das Arbeitsverhältnis beendet worden sei. Sie erhalten dann einen vorrangigen Termin.
Tätigkeiten für Sie als Arbeitgeber:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Prozessvertretung
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Gestaltung und Beratung von freiberuflichen
Mitarbeiterverträgen
- Beratung über Sperrzeiten und Umgehungsmöglichkeiten
- Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
- Sozialpläne, Interessenausgleiche
- Schlichtung, Einigungsstellen
- Betriebsratswahl
- Steuerrechtliche Berurteilung der Arbeitsverträge
Vorsicht bei außerordentlichen Kündigungen. Hier können massive Fehler begangen werden. Insbesondere laufen Fristen. Melden Sie sich unverzüglich und weisen Sie auf eine anstehende Kündigung hin. Sie erhalten dann einen vorrangigen Termin.