Im Famlienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen, insbesondere in eherechtlichen Fragen. Im Falle einer Scheidung stehen wir Ihnen vor Gericht bei.
Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet mit erheblicher Tragweite, welches im ganz wesentlichen Maß durch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung geprägt wird. Wir kennen die Rechtsprechung und finden für Sie optimale Lösungen.
Sehr oft ist es sinnvoll anwaltlichen Rat einzuholen, bevor die Probleme zu groß sind. Gerade im Bereich vor einer möglichen Trennung werden die meisten Fehler gemacht. Dies kann zu einem finanziellen Debakel führen, welches durch kompetente Beratung immer zu vermeiden ist.
Sehr oft ist eine Trennung auch immer mit erheblichen Ängsten vor einem finanziellen Absturz verbunden. Auch hier haben wir für Sie Lösungen. Kommen Sie auf uns zu, wir werden für Sie da sein.
Die einzelnen Tätigkeiten:
- Beratung vor der Gründung einer Ehe, einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft oder auch einer nicht ehelichen
Lebensgemeinschaft, mit steueroptimierten
Gestaltungsmöglichkeiten
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Falle einer Trennung
oder Scheidung
- Ausarbeitung und Verhandlung interessengerechter
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung
bezüglich sämtlicher Unterhalts- und
Sorgerechtsangelegenheiten
- Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei
Güterrechtsregelungen, Vermögensauseinandersetzung und
sämtlicher Scheidungsfolgesachen