Das Erbrecht ist die Rechtsmaterie, mit der sich die meisten Personen am wenigsten gerne auseinandersetzen.
Der Grund dafür liegt darin, dass man mit der erbrechtlichen Regelung auch immer die Frage des Todes verbindet.
Dies führt dazu, dass vielfältig vernünftige und sachgerechte Regelungen für den Todesfall unterbleiben und somit ganze Familien in ihr Unglück gestürzt werden.
Im Übrigen bedeutet Erbrecht auch nicht zwingend nur Regelungen für den Todesfall.
Im Rahmen einer Beratung kann es durchaus so sein, dass Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten, inbesondere aus steuerlicher Sicht, deutlich sinnvoller sind, als zu warten, bis der Tod tatsächlich eintritt.
Wir beraten Sie bei allen Fragen des Erbrechtes und des Erb- und Schenkungssteuerrechtes. Sie benötigen also keine zusätzliche Beratung durch ihren Steuerberater.
Wi vertreten Sie selbstverständlich auch bei anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unser Leistungsumfang sieht Folgendes vor:
- Testamentserrichtungen
- Testamentsvollstreckungen
- Erbschaftssteuerliche Beratung / Schenkungssteuerrechtliche
Beratung
- Vorzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen
- Pflichtteilsansprüche
- Auskunftsansprüche
- Testamentsanfechtungen
- Erbauseinandersetzungen
- Unternehmertestament
- Erbvertrag
- Erbschaftssteuer
- Vorsorge- und Betreuungsverfügungen