Die anfallenden Gebühren wollen wir Ihnen so transparent wie möglich machen. Deswegen scheuen Sie sich nicht nach der Kostenhöhe zu fragen.
Selbstverständlich entsteht für eine solche Frage keinerlei Gebühr. Telefonische Auskünfte können wir leider nur selten geben, da wir zunächst einmal wissen müssen, in welcher Form wir Ihnen helfen können. Dazu ist es einfacher, wenn Sie diese Frage mit uns in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Grundsätzlich sind die zu zahlenden Gebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG geregelt. Abrechnungen nach dem RVG sind aber zum Teil nicht sehr transparent. Deswegen rechnen wir in der Regel auf Stundenhonorarbasis ab.
In einigen Fällen kommt auch ein Pauschalhonorar in Betracht.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind wir gerne bereit, kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage abzusenden.
Auch wenn Sie nur über ein geringes Vermögen verfügen, ist eine anwaltliche Hilfeleistung möglich.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht. Sie können dort einen sogenannten Beratungshilfeschein bekommen.
Sobald Ihnen dieser vorliegt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann für einen nichtvermögenden Mandanten Prozeßkostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.
Anträge können über uns gestellt werden.