Ein immer wichtiger werdendes Thema sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Als aufgeklärte und selbstbewusste Menschen möchten wir über uns und unser Leben, aber auch unser Sterben, so weit wie möglich selbst bestimmen. Die Vorsorgevollmacht dient dazu eine oder mehrere Personen des Vertrauens zu bestimmen, die für uns da sind, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Wir selbst bestimmen die Person, der wir vertrauen und die für uns alle wichtigen Entscheidungen ( Vermögen, Krankheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung etc. ) übernimmt. Damit können wir in der Regel verhindern, dass das Gericht einen Betreuer einsetzt.
Die Patientenverfügung beschäftigt sich mit dem Thema Sterben. In ihr regeln wir, welche ärztliche Versorgung wir wünschen oder nicht wünschen. Damit können wir selbst bestimmen, ob wir in bestimmten Situationen künstlich am Leben gehalten werden wollen oder ob wir lieber würdevoll sterben.
Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat den optimalen Text zu gestalten. Außerdem können wir die Erklärung für Sie beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Im Fall der Fälle kann das Gericht anfragen, ob eine entsprechende Verfügung existent ist. Die Durchsetzung Ihres Willens ist gewährleistet. Schauen Sie bitte auch in den Praxistipp " Erbrecht ". Hier haben wir für Sie das Beispiel einer Patientenverfügung dargestellt. Auf unserer Facebookseite finden Sie weitere Informationen zum Thema Zentrales Vorsorgeregister.